Donnerstag, 24. Mai 2012

ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sport1

ZAK-Pressemitteilung 10/2012

Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Bremen festgestellt, dass der Sender Sport1 mit der Ausstrahlung eines Werbespots für den Sportwettenanbieter „bwin“ gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die ZAK hat Sport1 die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ untersagt und darüber hinaus den Sofortvollzug der Untersagung angeordnet. Sport1 hatte am 10. Mai in einem Werbeblock einen Spot mit Spielern des FC Bayern München ausgestrahlt, in dem für „bwin“ geworben wurde. Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel ist verboten.

Mittwoch, 23. Mai 2012

Weitere Sportwettenlizenzen für private Buchmacher in Schleswig-Holstein

Vier weitere private Buchmacher haben in Schleswig-Holstein eine Lizenz erhalten und dürfen Sportwetten anbieten. Die Lizenzen vergab das Innenministerium Schleswig-Holstein auf der Grundlage des zum 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Glücksspielgesetzes Schleswig-Holstein nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa jetzt an die Firmen bwin (Sitz Gibraltar), Bet365 (Großbritannien), bet-at-home und Tipico (beide Malta). Die Lizenzen sind bis zum 20. Mai 2018 befristet. Damit wurden bisher insgesamt sieben Lizenzen für Sportwetten erteilt. Dem Innenministerium liegen noch Anträge 24 weiterer Anbieter von Sportwetten vor. 17 Firmen bemühen sich um Lizenzen für Online-Casinospiele wie Poker und Roulette.

Freitag, 18. Mai 2012

Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) fordert die 15 Landesparlamente auf, ohne wenn und aber den Glücksspielstaatsvertrag zu ratifizieren

"Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der Bundesarbeitskreis Spielbanken sind enttäuscht, dass nun neben Schleswig-Holstein mit einem eigenen Glücksspielgesetz auch das Land Niedersachsen versucht, mit einem Vorschaltgesetz sich Wettbewerbsvorteile für den Fall zu sichern, dass der Glücksspielstaatsvertrag nicht von mindestens 13 Bundesländern ratifiziert wird und zum 1. Juli 2012 in Kraft treten kann", so Bernhard Stracke von der Bundeskoordinierung Spielbanken von ver.di. "Wenn in einem Vorschaltgesetz in Niedersachsen weitergehende Regelungen als in dem von 15 Bundesländern unterschrieben Glücksspielstaatsvertrag enthalten sind, fragen wir uns wie Ernst diese getroffene Vereinbarung zum Glücksspielstaatsvertrag von Niedersachsen genommen wird", so Stracke. Da will sich ein Bundesland einen Wettbewerbsvorteil verschaffen, weil sie nicht daran glauben, dass 13 Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei Sachsen-Anhalt hinterlegt werden und der Glücksspielstaatsvertrag zum 1. Juli 2012 in Kraft tritt. Die Forderung der Zulassung von Online-Poker wird vom Bundesarbeitskreis Spielbanken entscheiden abgelehnt. Die Legalisierung von Online-Poker ist brandgefährlich, das Spiel besitzt eine erhebliche Suchtgefahr und niemand kann gewährleisten, dass nicht gegen ein Pokerprogramm anstatt gegen Menschen gespielt wird. "Ver.di lehnt die Liberalisierung des Glücksspielmarktes weiterhin ab und spricht sich erneut für die Beibehaltung des Glücksspielmonopols und einen einheitlichen Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland aus", so Stracke. Das neue Gesetz muss endlich nach Auffassung von ver.di zum 01. Juli in Kraft treten. V.i.S.d.P: Bernhard Stracke, ver.di Bezirk Rhein-Nahe-Hunsrück, Münsterplatz 2-6, 55116 Mainz, Bernhard.Stracke@ver.di.de

Verwaltungsgericht Magdeburg: Widerruf der Zulassung von Spielbanken

Pressemitteilung Nr.: 002/2012 Magdeburg, den 10. Mai 2012 Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat am 10. Mai 2012 über eine Klage des Insolvenzverwalters über das Vermögen der Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH und einen gestellten Eilantrag verhandelt. Gegenstand der Verfahren war der Widerruf der Zulassung zum Betrieb einer öffentlichen Spielbank in Magdeburg und Halle sowie einer unselbständigen Zweigstelle der Spielbankhalle in Wernigerode, der durch den Bescheid des Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt vom 20.1.2012 ausgesprochen wurde. Das Gericht hat in beiden vorliegenden Verfahren die Zugehörigkeit der erteilten Genehmigungen zur Insolvenzmasse verneint. Aus diesem Grunde wurde auch die Klage des Insolvenzverwalters abgewiesen sowie der Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Insolvenzverwalters abgelehnt. In einem weiteren Klageverfahren hat die Spielbanken Sachsen-Anhalt GmbH ebenfalls gegen den Widerruf der vorgenannten Genehmigungen Klage erhoben. Diese Klage wurde von dem Gericht für zulässig erachtet, aber als unbegründet abgewiesen. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass hier das beklagte Ministerium im Januar 2012 zum Erlass der streitbefangenen Widerrufsverfügung berechtigt gewesen ist und aufgrund der wirtschaftlichen Situation die Befugnis des beklagten Ministeriums zum Widerruf der Zulassungen gegeben war. Gegen die Urteile kann innerhalb eines Monats nach Zustellung beim Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt werden. Gegen den Beschluss im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ist die Beschwerde möglich. Aktenzeichen: 3 A 53/12 MD, 3 B 82/12 MD sowie 3 A 57/12 MD

Donnerstag, 10. Mai 2012

Deutscher Lottoverband: Opfer des Glücksspielstaatsvertrages - Lotto stürzt weiter ab

- 200 Mio. Euro weniger Einnahmen in den ersten vier Monaten
- Änderungsstaatsvertrag wird die Talfahrt nicht aufhalten
- Lotterievermittler: Lotto braucht Werbung und Internet

Dramatische Entwicklung beim deutschen Lotto: Allein von Januar bis April dieses Jahres ist der Umsatz von Lotto 6aus49, Super6 und Spiel77 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 6,8 Prozent zurückgegangen. Damit fehlen den staatlichen Lottogesellschaften in diesem Jahr bereits 200 Mio. Euro.

Auch die Einführung der neuen Superjackpot-Lotterie "Eurojackpot" hat den Negativtrend nicht aufhalten können. Mit der Mega-Lotterie hofften die staatlichen Lotteriegesellschaften ihre Verluste aus den vergangenen vier Jahren - seit Einführung des umstrittenen Glücksspielstaatsvertrages - wieder wettzumachen. Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) hatte aus dem Eurojackpot mit zusätzlichen Umsätzen in Höhe von 24 Mio. Euro wöchentlich gerechnet. Tatsache ist jedoch, dass seit der Einführung im März von allen teilnehmenden Ländern europaweit durchschnittlich gerade einmal 11 bis 13 Mio. Euro umgesetzt wurden. Denn statt neue Spieler zu gewinnen, irritiert die neue Mega-Lotterie die angestammte Tippgemeinde von "6aus49". Die Folge ist eine Verlagerung der Spieleinsätze weg vom traditionellen deutschen Lotto und hin zum "Eurojackpot" oder zu ganz anderen Glücksspielen.

Grund für das Desaster ist der Glücksspielstaatsvertrag, der seit 2008 die Werbung und den Vertrieb der Lotterien, insbesondere über private Lotterievermittler, mit dem vorgeschobenen Argument der Spielsuchtprävention stark einschränkt. Besserung ist nicht in Sicht, denn auch der Änderungsstaatsvertrag, auf den sich 15 der 16 Bundesländer trotz erheblicher Kritik der EU Kommission geeinigt hatten und der Mitte dieses Jahres in Kraft treten soll, wird die Vermarktung des deutschen Lottos ebenfalls drastisch reglementieren. Dies zeigen auch die ersten Entwürfe der Internetregelungen, mit denen wesentliche Chancen, das Glücksspiel hin zu suchtungefährlichen Lotterien zu kanalisieren, verbaut werden. Gewerbliche Lotterievermittler mussten ihr Geschäft inzwischen stark einschränken oder gänzlich aufgeben. Sie hatten bis zur Einführung des Vertrages dank ihrer Werbung und innovativer Angebote bis zu 20% der Umsätze der staatlichen Lotteriegesellschaften erwirtschaftet. Jetzt haben sie große Sorge, dass das deutsche Lotto entscheidend und unwiederbringlich an Akzeptanz verliert.

"Die Länder wollen offensichtlich nichts dazu lernen. Ohne Werbung und Internet verschwindet Lotto immer weiter aus der Wahrnehmung der Menschen und gerät ins Abseits", so Norman Faber, Präsident des Deutschen Lottoverbandes. Das wird auf dramatische Weise dadurch belegt, dass seit 2007 die Lotterie-Umsätze um insgesamt rund 14 Milliarden Euro (-26%) zurückgegangen sind. Darunter leiden neben den Destinatären aus Breitensport, Wohlfahrt und Kultur insbesondere auch die Lottokioske, die auf die Einnahmen dringend angewiesen sind und denen der Eurojackpot als Retter in der Not versprochen wurde. Statt der versprochenen Rettung droht nun der weitere Untergang des deutschen Lottos.

Pressekontakt:
Deutscher Lottoverband Tel.: 040/89 00 39 69
info@deutscherlottoverband.de

Samstag, 5. Mai 2012

Glückspielstaatsvertrag - Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki: Ein guter Tag für Schleswig-Holstein

Pressemitteilung vom 3. Mai 2012 Zu der Vergabe der Lizenzen an private Sportwettenanbieter erklären der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Hans-Jörn Arp und der FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki: "Die Vergabe der heutigen (3. Mai 2012) Lizenzen bedeutet für uns den Abschluss eines langen parlamentarischen Verfahrens und ist im Ergebnis die Bestätigung für unsere konsequente und sachorientierte Arbeit. Durch die neuen Lizenzen können wir nun endlich das Glücksspiel im Internet unter strengere staatliche Aufsicht stellen, den bestehenden Graumarkt austrocknen und das Glücksspiel kanalisieren. Das zeigt einmal mehr, dass die Koalition aus CDU und FDP immer bereit ist, den Unternehmen die Planungssicherheit zu geben, die sie brauchen, um Arbeitsplätze zu schaffen und Steuern zahlen zu können, ohne dabei zu Unrecht von ideologischen Vorkämpfern in die Schmuddelecke gestellt zu werden." Es sei bedauerlich, so Arp, dass die 15 anderen Bundesländer bis heute keinen europarechtskonformen Glücksspielstaatsvertrag vorlegen konnten. "Die 15 anderen Bundesländer tun damit auch nichts, um Spielerschutz und Suchtprävention im bestehenden unkontrollierten Markt im Internet sicherzustellen", so Arp. Es bleibe aber beim langfristigen Ziel, eine für ganz Deutschland geltende, europarechtlich unbedenkliche Lösung zu finden, mit der alle leben können. Dass nun die Lizenzen vergeben werden, zeige, dass sich sachorientiertes Arbeiten ohne ideologische Barrieren für die Menschen in Schleswig-Holstein auszahle. Kubicki: "Dass das Innenministerium beginnt, die Lizenzen für die Glücksspielanbieter zu vergeben, ist ein ganz normaler verwaltungstechnischer Vorgang. Wenn Herr Dr. Stegner nun den Vorwurf erhebt, die schwarz-gelbe Regierung zeige hiermit, dass sie 'Null Respekt vor dem Wählerwillen' habe, offenbart er mangelnde Demokratiekenntnisse. Der Wählerwille wird am 06. Mai bei der Wahl und nicht in Umfragen ausgedrückt. Deutlich wurde in der Vergangenheit, dass der Wähler zumindest Herrn Dr. Stegner nicht will." "Wir haben uns für ein modernes Glücksspielrecht ausgesprochen und eine seriöse Neuregulierung vorgenommen. Schleswig-Holstein hat keine Steuereinnahmen zu verschenken. Wir werden die zusätzlichen Einnahmen nutzen, um das strukturelle Defizit abzubauen. Besonders erfreulich ist es dabei, dass z.B. der Landessportverband Schleswig-Holstein durch den regulierten Glücksspielmarkt nun deutlich mehr Geld für den Behinderten- und Breitensport erhält", so Hans-Jörn Arp und Wolfgang Kubicki abschließend. Pressesprecher Dirk Hundertmark Landeshaus, 24105 Kiel Telefon 0431-988-1440 Telefax 0431-988-1443 E-mail: info@cdu.ltsh.de Internet: http://www.cdu.ltsh.de Pressesprecherin Susann Wilke Postfach 7121, 24171 Kiel Telefon 0431-988-1488 Telefax 0431-988-1497 E-mail: presse@fdp-sh.de Internet: http://www.fdp-sh.de

Donnerstag, 3. Mai 2012

Schleswig-Holstein vergibt erste Lizenzen an private Sportwettenanbieter; Klaus Schlie: Wir lassen nur seriöse und leistungsfähige Unternehmen zu

Das schleswig-holsteinische Innenministerium hat die ersten drei Glückspiellizenzen an private Anbieter von Sportwetten vergeben. Polco Limited von Betfair, die Personal Exchange International der Jaxx SE (beide mit Firmensitz auf Malta) sowie Oddset von Nordwestlotto aus Kiel dürfen mit sofortiger Wirkung bis zum 30. April 2018 für Spielerinnen und Spieler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein Sportwetten im Internet veranstalten. Dies teilte Innenminister Klaus Schlie am Donnerstag (3. Mai) in Kiel mit. „Hohe Anforderungen an die Lizenzvergabe garantieren, dass nur seriöse und wirtschaftlich leistungsfähige Unternehmen auf dem Markt zugelassen werden“, sagte Schlie. Die Genehmigungen sind an strenge Auflagen geknüpft. Die Unternehmen mussten anhand sehr umfangreicher Unterlagen ihre Zuverlässigkeit, wirtschaftliche Leistungsfähigkeit sowie die Transparenz und Sicherheit des Glücksspiels nachweisen. Dazu gehörten beispielweise Konzepte zur sicheren Abwicklung von Zahlungen, zur Bekämpfung von Geldwäsche und zur Abwehr von Manipulationen und Betrug. Außerdem mussten die Unternehmen darstellen, mit welchen Maßnahmen Minderjährige und gesperrte Spieler vom Wettbetrieb ausgeschlossen bleiben sollen, und wie sie die öffentliche Sicherheit, insbesondere die IT- und Datensicherheit gewährleisten wollen. Dass Sportwetten seriös veranstaltet werden können, liegt allerdings nicht in der alleinigen Verantwortung der Glücksspielanbieter. Schlie legt großen Wert darauf, dass auch die Sportverbände ihrer Verantwortung für einen sauberen Sport gerecht werden. „Die Sportverbände müssen alles in ihrer Macht stehende tun, damit Sportveranstaltungen ohne Manipulationen stattfinden“, sagte der Minister. Eine Zusammenarbeit zwischen Glücksspielanbietern und Sportverbänden sei wünschenswert. Für Sportwetten liegen Anträge von 23 weiteren Glückspielanbietern vor. Für Online-Casinospiele wie Poker, Roulette, Baccara und Black Jack haben 14 Antragsteller ihr Interesse angemeldet. Schlie sagte, die Anträge würden mit größter Sorgfalt bearbeitet. In den nächsten Wochen sei mit der Vergabe weiterer Lizenzen zu rechnen. Schleswig-Holstein ist seit Jahresbeginn das bislang bundesweit einzige Land mit einem eigenen, europarechtskonformen Glücksspielgesetz. Es reguliert den Glücksspielmarkt durch klare Vorgaben. Glückspiele im Internet sind erlaubt. Private können Lizenzen für Sportwetten erwerben; eine Begrenzung auf eine bestimmte Zahl von Anbietern gibt es nicht. Der Staat bleibt Monopolist bei der Veranstaltung von Lottospielen, allerdings dürfen Private Lottoscheine verkaufen und annehmen. Verantwortlich für diesen Pressetext: Thomas Giebeler Innenministerium Düsternbrooker Weg 92 24105 Kiel Telefon: 0431 988-3007, Telefax: 0431 988-3003

JAXX SE: mybet erhält Sportwettlizenz in Schleswig-Holstein

- mybet-Betreiber PEI Ltd. erhält eine der drei ersten Lizenzen - Start der Website www.mybet.de mit Sport- und Livewetten - Casino und Pokerangebote folgen voraussichtlich im Sommer Kiel, 3. Mai 2012 - Die zur Unternehmensgruppe der JAXX SE (Deutsche Börse,Prime Standard, ISIN DE000A0JRU67) gehörende PEI Ltd. gehört zu den drei ersten Unternehmen, die eine Lizenz für die Veranstaltung und Vermarktungvon Sportwetten in Schleswig-Holstein erhält. In Kürze können im Internetunter www.mybet.de ganz legal Wetten auf Fußball, Tennis, Handball und viele weitere Sportarten platziert werden. Die Abgaben in Höhe von 20 Prozent auf den Umsatz werden an das Land Schleswig-Holstein abgeführt und fließen größtenteils in die Förderung des Breitensports. Die Genehmigung für mybet wurde heute vom schleswig-holsteinischen Innenministerium erteilt. Für die JAXX-Gruppe bedeutet die Lizenzerteilung, dass mybet erstmals auf Basis einer deutschen Lizenz rechtssicher agieren kann. Für die deutschen Kunden von mybet heißt das: 100 Prozent Seriosität, 100 Prozent Sicherheit und 100 Prozent Spaß. Mathias Dahms, Vorstandssprecher der in Kiel ansässigen Holding JAXX SE: "Als Schleswig-Holsteiner sind wir natürlich besonders stolz darauf, eine der ersten schleswig-holsteinischen Sportwettlizenzen in unseren Händen zu halten. Die Genehmigung für mybet ist schon jetzt ein historisches Dokument, weil sie für eine zukunftsweisende Regulierung des Glücksspielwesens steht. Die Regulierungsbehörde in Kiel hat ein besonders aufwendiges und anspruchsvolles Prüfverfahren durchgeführt, das zum Teildeutlich über die Anforderungen in anderen europäischen Ländern hinausgeht. Das war ein hartes Stück Arbeit. Schleswig-Holstein hat es als einziges Bundesland verstanden, ein europa- und verfassungsrechtskonformes Gesetz zu formulieren, das die Interessen der Spieler, der Anbieter und des Landes gleichermaßen berücksichtigt. Der Staatsvertragsentwurf der anderen 15 Bundesländer ist offenkundig ein schlechter Kompromiss, der sich im föderalen Gestrüpp verheddert hat. Auch die Opposition im Kieler Landtag wird jetzt feststellen, dass das eigene Glücksspielgesetz gut für das Land und seine Finanzen ist." Die Erteilung der Lizenz kommt gerade rechtzeitig zum Beginn einer Reihe von Sport-Highlights, zu denen mybet spannende Wetten anbieten wird: Auf das Ende der Bundesligasaison folgen hochklassige Finalspiele im DFB-Pokal und in der Champions League. Im Juni steht dann mit der Fußball-Europameisterschaft in Polen und der Ukraine das Top-Event des Jahres auf dem Programm. Die Sommerpause im Fußball wird durch die Olympischen Sommerspiele in London gefüllt, bevor es dann in die neue Bundesligasaison 2012/2013 geht. Durch das Sponsoring der Clubs SpvGG Greuther Fürth und Fortuna Düsseldorf spielt mybet dabei sowohl in der ersten als auch in der zweiten Liga mit. mybet hat ebenfalls einen Antrag auf Erteilung einer Lizenz für Casino und Poker gestellt. Aufgrund der Vielzahl von Bewerbern und des aufwendigen Prüfverfahrens hat das Innenministerium die Erweiterung der Genehmigung zum Sommer in Aussicht gestellt. Über JAXX: Die im Prime Standard der Deutschen Börse notierte JAXX SE ist eine Finanzholding, die Beteiligungen an internationalen Unternehmen der Glücksspielbranche hält. Derzeit ist JAXX an Unternehmen in Deutschland, England, Italien, Spanien, Österreich, Malta und Belgien beteiligt. Der Hauptsitz der JAXX SE befindet sich in Kiel. Die Beteiligungsunternehmen bilden das gesamte Spektrum der Games- und Gambling-Branche ab. Abhängig von der regulatorischen Länderstruktur vermitteln oder vermarkten sie Sport- und Pferdewetten, Lotterien oder Casino- und Pokerspiele. Zu den bekanntesten Marken der JAXX-Gruppe gehört der Sportwettanbieter myBet. Die Aktien der JAXX SE werden seit 1999 an der Deutschen Börse unter der ISIN DE000A0JRU67 gehandelt. Kontakt: JAXX SE, Investor Relations & Corporate Communications, Stefan Zenker, Tel. +49 (40) 85 37 88 47, Fax +49 (40) 85 37 88 30 Mail stefan.zenker@jaxx.com

Kleine Anfrage der LINKEN zur Sportwetten-Besteuerung (Drucksache 17/9358)

Auswirkungen durch den Gesetzentwurf des Bundesrates zur Besteuerung von Sportwetten (Bundestagsdrucksache 17/8494) Der Gesetzentwurf (GE) zur Besteuerung von Sportwetten hat neben einer steuerlichen Dimension auch eine suchtpräventive Dimension. Ziel des GE ist die Absorption des Schwarzmarktes im Glücksspielbereich. Dazu soll ein Steuersatz von 5% gewählt werden. Allerdings gibt es zahlreiche ungeklärte Fragen hinsichtlich der richtigen Steuersatzhöhe sowie der gewählten Bemessungsgrundlage. Diese und weitere offene Fragen werden abgefragt, um abzuschätzen, ob das Ziel des GE erreicht werden kann. Quelle: DIE LINKE in Deutschen Bundestag

Erste Sportwetten-Lizenzen in Schleswig-Holstein

Nach einer Meldung der Nachrichtenagentur dpa hat das Schleswig-holsteinische Innenministerium die ersten Lizenzen für private Sportwettenanbieter vergeben. Die Lizenzen gehen an die Tochterfirma des Wettanbieters Betfair, Polco Limited, und an die Personal Exchange International von Jaxx SE, beide mit Firmensitz auf Malta. Außerdem erhält Oddset von Nordwestlotto aus Kiel eine Lizenz. Es liegen 23 weitere Anträge vor, 14 Firmen wollen Online-Casinospiele anbieten. Mit der Vergabe weiterer Lizenzen sei in den nächsten Wochen zu rechnen.

Donnerstag, 26. April 2012

Bayerische Staatsregierung: Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

Pressemitteilung vom 26.04.12 Innenminister Joachim Herrmann hat heute im Bayerischen Landtag den Entwurf eines bayerischen Gesetzes zur Ausführung des Glückspielstaatsvertrags vorgestellt. Der Entwurf enthält insbesondere restriktive Bestimmungen für Spielhallen. "Hauptziel der neuen Regelungen ist die Bekämpfung der Spielsucht", so Herrmann. "Da derzeit von Spielhallen mit die größte Suchtgefahr ausgeht, müssen wir hier für eine spürbare Reduzierung des Angebots sorgen. Das Verbot der Mehrfachkonzessionen und der vorgesehene Mindestabstand von 250 Metern Luftlinie zwischen Spielhallen ist das Aus für neue riesige Spielhallenkomplexe." Das Verbot von Mehrfachkonzessionen bedeutet, dass künftig keine Erlaubnis für eine Spielhalle mehr erteilt werden darf, wenn im baulichen Verbund bereits eine weitere Spielhalle existiert. Zusätzlich soll die Möglichkeit zum Glücksspiel auch durch eine Verlängerung der Sperrzeiten für Spielhallen eingeschränkt werden.Der Innenminister: "Wir schlagen künftig eine generelle Mindestsperrzeit von 3.00 Uhr bis 6.00 Uhr vor. Den Gemeinden wollen wir aber weitergehend die Möglichkeit einräumen, die Sperrzeit bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse zu verlängern. Damit geben wir ihnen ein zusätzliches Steuerungsinstrument in die Hand, um ganz konkret in jedem Einzelfall reagieren zu können." Der Glücksspielstaatsvertrag selbst verschärft zudem die Anforderungen an die äußere Gestaltung und die Werbung für Spielhallen. Spielhallen werden künftig auch eine gesonderte glücksspielrechtliche Erlaubnis benötigen, mit der die Einhaltung der Beschränkungen sichergestellt werden kann. Für bereits bestehende Spielhallen gibt es übergangsweise Sonderregelungen, da hier aus Rechtsgründen auf Bestandsschutz Rücksicht zu nehmen ist. So müssen Spielhallen, die bereits vor dem im Glücksspielstaatsvertrag festgesetzten Stichtag 28. Oktober 2011 betrieben wurden, erst nach einer Übergangsfrist von fünf Jahren die strengen Anforderungen erfüllen. Der Entwurf für ein Ausführungsgesetz enthält schließlich auch die notwendigen Regelungen zur Festlegung der zuständigen Behörden und Verfahren. Er soll zeitgleich mit dem Glücksspielstaatsvertrag am 1. Juli 2012 in Kraft treten.

Beck: Glücksspielstaatsvertrag sichert Spieler- und Jugendschutz

30 Jahre "Lotto am Mittwoch" Seit 30 Jahren gibt es das Mittwochslotto. In einer Feierstunde aus diesem Anlass von Lotto Rheinland-Pfalz in den Räumen des ZDF in Mainz betonte Ministerpräsident Kurt Beck auch die Bedeutung des Glücksspielstaatsvertrages. "Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass es richtig ist, das Glücksspiel durch den Glücksspielstaatsvertrag dem Ordnungsrecht zu unterwerfen und dadurch die Ausweitung von Glücksspielsucht und von betrügerischen Machenschaften einzudämmen", sagte der Ministerpräsident. Der Staat schütze nicht nur spielsuchtgefährdete Personen, die sich durch übermäßiges Spielen von Glücksspielen verschuldeten sowie ihren Arbeitsplatz und ihre persönlichen Beziehungen gefährdeten, sondern auch deren Familien, die unter der Verschuldung, dem Arbeitsplatzverlust und den Veränderungen der Persönlichkeit des Spielsüchtigen zu leiden hätten. Kurt Beck: "Durch die im Glücksspielstaatsvertrag und im Landesglücksspielgesetz enthaltene Erlaubnispflicht wird sichergestellt, dass nur zuverlässige Personen oder Unternehmen öffentliche Glücksspiele veranstalten und vermitteln. Dies dient insbesondere dem Spieler- und dem Jugendschutz, einem weiteren Ziel des Glücksspielstaatsvertrages." Der Ministerpräsident verwies auch auf die bisherige Bilanz des Gewinnspiels: "Das Lotto am Mittwoch hat inzwischen millionenfach kleine und größere Gewinne ausgeschüttet und auch rund 700 Spielteilnehmer zu Millionären gemacht. Dabei summieren sich die Spieleinsätze seit 1982 auf beeindruckende 28,7 Milliarden Euro." In Rheinland-Pfalz würden 50 Prozent an die Gewinner ausgeschüttet, und 38 Prozent entfielen als Lotteriesteuer und Konzessionsangaben an das Land. Ein großer Teil der eingespielten Gelder komme damit dem Gemeinwohl zugute. Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Hans-Jörn Arp zu TOP 19+23: Die CDU in Schleswig-Holstein hält die Tür für ein notifiziertes, europarechtskonformes Glücksspielgesetz offen!

Der stellvertretende Vorsitzende der CDU-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag sagte zum Glücksspielneuordnungsaufhebungsgesetz der SPD sowie zum Antrag der Dänenampel zum Glücksspielstaatsvertrag: "Die Regierungskoalition hält die Tür für ein notifiziertes, europarechtskonformes Glücksspielgesetz von den anderen 15 Bundesländern offen." Die Koalition nehme zur Kenntnis, dass dem Gesetzentwurf zum Lotterie- und Sportwettengesetz des Bundesrates ein Beihilfeverfahren drohen könnte. Im Gesetzentwurf sei eine Absenkung des Steuersatzes von 16 2/3 auf 5 Prozent vorgesehen. Diese Änderungen haben Auswirkungen auf das Steueraufkommen insgesamt und damit auch auf die Beihilfe für Rennvereine, die daraus ihre Zuchtprogramme betrieben. Durch den neuen Glücksspielstaatsvertrag könnten so ausländische gegenüber inländischen Rennvereinen diskriminiert werden, weil auf Wetten im Ausland ebenfalls eine Steuer von 5 Prozent erhoben werde, ausländische Rennvereine jedoch nicht beihilfeberechtigt seien. "Die Dänenampel sollte bei den anderen Bundesländern darauf hinwirken, dass ein notifizierter, europarechtskonformer Glücksspielstaatsvertrag vorgelegt wird. Das ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen. Wir haben uns für ein modernes Glücksspielrecht ausgesprochen und eine seriöse Neuregulierung vorgenommen", so Hans-Jörn Arp abschließend. Quelle: CDU-Fraktion des Schleswig-Holsteinischen Landtages

Wolfgang Kubicki: Glücksspielstaatsvertrag ist europarechtswidrig

In seiner Rede zu Top 19 und 23 (Erste Lesung des Entwurfes eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels; Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag) erklärt der Vorsitzende der FDP-Landtagsfraktion, Wolfgang Kubicki: "Wir beraten heute bereits zum zweiten Mal das Gesetz zur Aufhebung des Glücksspielgesetzes. Ein objektiver Zuhörer müsste nun die Erwartung haben, dass sich neue Tatbestände ergeben haben, die die Regierungskoalition zwingen müsste, ihre bisherige Meinung zu überdenken. Für die Antragssteller scheint ein Grund die Stellungnahme der EU-Kommission zum Glücksspielstaatsvertrag der anderen fünfzehn Bundesländer zu sein. Tatsächlich aber ist diesem von Seiten der EU-Kommission nur eine höflich formulierte, aber ein-deutige Absage erteilt worden. Dass Sie, Herr Dr. Stegner, eine ungewöhnliche, teils geradezu bizarre Rechtsauffassung vertreten, war mir bekannt. Als Politologe sei Ihnen das auch gestattet. Aber mittlerweile zweifle ich an Ihren Englischkenntnissen. Sie haben hier im Plenum am 21. März erklärt, dass eine Befassung problemlos möglich sei, auch wenn die Mitteilung bis dahin nur in englischer Sprache vorlag. Nur weil die Mitteilung der EU-Kommission in diplomatisch-höflichem Ton geschrieben ist, heißt das nicht, dass die EU-Kommission den Entwurf positiv bewertet. Sie dürfen Höflichkeit nicht als Zustimmung auslegen. Die EU-Kommission sieht auch weiterhin die quantitative Anzahl der Lizenzen äußerst kritisch. Dazu zitiere ich aus der EU-Mitteilung: 'Die Kommission hat festgestellt, dass sie im Zusammenhang mit den von den deutschen Behörden angegebenen Hauptzielen (im Einzelnen die Kanalisierung der Verbrauchernachfrage in ein gesteuertes System sowie die Bekämpfung von Kriminalität und Betrug) nicht erkennen kann, inwiefern eine Beschränkung der Gesamtzahl der Konzessionen für das Angebot von Online-Sportwetten zur Erreichung der gesetzten Ziele geeignet ist.‘ Statt möglichst hohe Standards gegen Geldwäsche und beim Spielerschutz zu setzen und damit die Probleme zu bekämpfen, wollen die anderen Bundesländer durch die quantitative Beschränkung der Anzahl das Problem lösen. Das wäre in etwa so, wie wenn wir beschließen würden, dass wir die Qualität bei den Medizinberufen dadurch steigen wollen, dass wir die Zahl der Zulassungen bei Ärzten beschränken. Da fordern wir doch auch qualitative Hochschulabschlüsse und lassen nicht jeden selbst ernannten Medizinmann eine Lizenz erwerben. Die EU-Kommission wird auf Seite 2 der deutschen Stellungnahme noch deutlicher, indem sie die 15 Bundesländer deutlich ermahnt. 'Die Dienststellen der Kommission möchten jedoch daran erinnern, dass derartige Beschränkungen zur Erreichung der avisierten Ziele geeignet sein und die Bedingungen in Bezug auf die Verhältnismäßigkeit erfüllen müssen, welche in der Rechtsprechung des Gerichtshofs festgelegt wurden.‘ Der Europäische Gerichtshof hat in seiner Rechtsprechung klargestellt, dass ein Mitgliedsstaat alle Umstände darlegen muss, weshalb und wie er eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs in der EU durch eine nationale Maßnahme begründen möchte. Denn nur dann ist eine Einschätzung möglich, ob die vorgeschlagenen Maßnahmen tatsächlich dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit genügen. Dieser Forderung sind die 15 Bundesländer nicht nachgekommen. Die Kommission kritisiert in ihrer Mitteilung mehrfach die fehlenden wissenschaftlichen Erhebungen, welche die Maßnahmen aus dem Glücksspielstaatsvertrag rechtfertigen könnten. Zudem zeigt sich, dass der Glücksspielstaatsvertrag nun auch unüberbrückbare beihilferechtliche Schwierigkeiten bekommen wird. In einem Brief an den Finanzausschuss weist das Bundesfinanzministerium darauf hin, dass die vorgeschlagene Absenkung des Steuersatzes im Rennwett- und Lotteriegesetzes europarechtswidrig ist. Die seit 1922 geltende Rückerstattung des Aufkommens aus der Besteuerung von Pferdewetten, mit denen die Pferdezucht finanziert wird, stellt eine Beihilfe dar. Dass dies bislang nicht beanstandet wurde, liegt an der Tatsache, dass der Kommission die Existenz dieser Vergünstigung vermutlich gar nicht bekannt war. Wenn nun durch den Glücksspielstaatsvertrag eine materiell-rechtliche Änderung des Steuergesetzes erfolgt, wird eine Notifizierung durch die EU-Kommission notwendig. Aufgrund der beihilferechtlichen Problematik bei Pferdewetten sowie der vorgesehenen unterschiedlichen Besteuerung von Sport- und Pferdewetten, die objektiv nicht begründbar ist, würde die gewünschten Genehmigung der Beihilfe seitens der EU-Kommission ausbleiben. Die EU-Kommission kritisiert weiter, dass ihr schleierhaft sei, wie man mit der 'beschränkten Zahl verfügbarer Konzessionen und mit einer sehr hohen Glücksspielabgabe in der Summe (…), ein wirtschaftlich tragfähiges und in der Folge stabiles und attraktives Onlineangebot für Sportwetten bereit(zu)stellen‘ will. Wer dem uns hier vorliegenden Gesetzentwurf der SPD zustimmt, zwingt den Landtag einer europarechtswidrigen Regelung zuzustimmen, die vor Gericht keinen Bestand haben wird. Der Glücksspielstaatsvertrag ist kein geeignetes Mittel, um den bestehenden Graumarkt auszutrocknen und das Glücksspiel unter strengere staatlicher Aufsicht zu stellen. Und wer dem Gesetzesentwurf der SPD zustimmt, wird keine zusätzlichen Einnahmen, weder für den Haushalt noch für den Sport im Land, erzielen. Es reicht nicht, in Sonntagsreden immer nur die Bedeutung des Sports für Gesellschaft, Integration und Entwicklung anzupreisen. Es müssen auch Taten erfolgen. Mit der heutigen Abstimmung können Sie das dokumentieren. Wer dem vorgelegten Gesetzentwurf der SPD zustimmt, stimmt gleichzeitig gegen den Breitensport in unserem Land." Quelle: FDP-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

Mittwoch, 25. April 2012

ZAK untersagt Glücksspielwerbung bei Sky

ZAK-Pressemitteilung 06/2012 vom 24.4.2012 (Auszug) Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat heute bei ihrer Sitzung in Halle (Saale) festgestellt, dass die Ausstrahlung von Werbung für den Sportwettenanbieter „bwin“ durch den Pay-TV-Sender Sky ein Rechtsverstoß ist. Die ZAK hat die weitere Ausstrahlung von allen Fernsehwerbeformen für „bwin“ untersagt und den Sofortvollzug dieser Aufsichtsmaßnahme angeordnet. Sky hatte in der Sendung „Live Fußball: Bundesliga / Samstags-Konferenz“ am 28. Januar 2012 mehrfach Sponsorhinweise und Splitscreenwerbung für „bwin“ ausgestrahlt und damit gegen das Verbot der Fernsehwerbung für öffentliches Glücksspiel verstoßen.

Dienstag, 24. April 2012

Ministerpräsident Beck: Neues Gesetz sichert Ausgleich der Interessen

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf verabschiedet, der den von der Ministerpräsidentenkonferenz am 15. Dezember 2011 beschlossenen Glückspieländerungsstaatsvertrag in Landesrecht transformiert und um weitere Vorschriften ergänzt. Ministerpräsident Beck sagte, dass die Landesregierung damit einen überzeugenden Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen erreicht habe: "Der Gesetzentwurf trägt den wichtigen Zielen Rechnung, die Spielsucht und den Schwarzmarkt zu bekämpfen sowie den Jugend- und Spielerschutz zu verstärken. Gleichzeitig werden die wirtschaftlichen Interessen der seriösen Glücksspielanbieter gewahrt", so Beck. Entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes werde die Vermittlung von Glücksspielen mit Augenmaß weiterentwickelt. Künftig würden die unterschiedlichen Arten von Glücksspielen entsprechend ihrer spezifischen Gefährdungspotenziale differenziert behandelt. Der Ministerpräsident kündigte an, dass das Gesetz – ebenso wie vergleichbare Gesetze in den anderen Ländern zur Umsetzung des Glückspieländerungsstaatsvertrages – bereits am 1. Juli in Kraft treten solle. Die Gesetzesinitiative wurde notwendig, weil der Europäische Gerichtshof in den letzten zwei Jahren in mehreren Entscheidungen das Glücksspielrecht in Deutschland beanstandet hat. Die Länder – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, das einen eigenen Weg gehen möchte – haben deshalb mit dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag einen neuen rechtlichen Rahmen geschaffen, der nach dessen Notifizierung seitens der EU-Kommission am 20. März 2012 nunmehr mit entsprechenden Ländergesetzen ausgefüllt und erweitert wird. Die Kernpunkte im Einzelnen: - Lotterien unterliegen auch künftig einem staatlichen bzw. staatlich verantworteten Veranstaltungsmonopol. In Rheinland-Pfalz wird diese Aufgabe auch weiterhin durch die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, die mehrheitlich im Besitz des Landes ist, wahrgenommen. - Der Sportwettbereich wird liberalisiert. Für einen Zeitraum von sieben Jahren soll anstelle des bisherigen Wettveranstaltungsmonopols des Staates ein Konzessionssystem mit maximal 20 Sportwettkonzessionen erprobt werden. - Künftig können in Rheinland-Pfalz in 240 Wettlokalen der Konzessionsnehmer Sportwetten vermittelt werden. Dort dürfen künftig auch Live-Wetten zugelassen werden. Ist die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH Konzessionsnehmer, kann die Vermittlung von Sportwetten an diese auch in den zahlenmäßig ab 1. Juli 2014 begrenzten Annahmestellen erfolgen. Live-Wetten sind in Annahmestellen unzulässig. Das Gleiche gilt für Verkaufsstellen sonstiger Konzessionsnehmer, in denen Sportwetten künftig als Nebengeschäft vermittelt werden können. - Unter dem Aspekt der Schwarzmarktbekämpfung wird das bisherige Internetverbot gelockert. Künftig können unter strengen Voraussetzungen Lotterien, Sport- und Pferdewetten im Internet veranstaltet oder vermittelt werden. Wegen des besonders hohen Suchtpotenzials gilt dies nicht für Casinospiele, die auch weiterhin nicht im Internet angeboten werden können. - Die Erlaubnis für die Errichtung und den Betrieb von Spielhallen kann künftig nur noch dann erteilt werden, wenn die Spielhalle nicht in einem baulichen Verbund mit einer oder mehreren weiteren Spielhallen steht oder die Spielhalle einen Mindestabstand von 500 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle oder zu einer Jugendeinrichtung nicht unterschreitet. Damit soll eine weitere Ausdehnung der in den vergangenen Jahren stark angewachsenen Zahl von Spielhallen verhindert und die von dem gewerblichen Spiel in Spielhallen ausgehende Suchtgefahr eingedämmt werden. - Der Jugend- und Spielerschutz werden verstärkt. Künftig sind die Spielhallen verpflichtet, vor jedem Zutritt zu einer Spielhalle durch Kontrolle des Ausweises eine Identitätskontrolle und einen Abgleich mit einer Spielersperrliste vorzunehmen. Bislang hatten die Spielhallen nur bei Zweifeln an der Volljährigkeit die Pflicht, eine Ausweiskontrolle durchzuführen. Eine Spielersperrliste gab es bislang nicht. Dem Jugendschutz dienen sollen auch Testkäufe und Testspiele mit minderjährigen Personen, die im Glückspieländerungsstaatsvertrag ausdrücklich zugelassen wurden. - Klassenlotterien werden nur noch von einer von allen Vertragsländern gemeinsamen getragenen Anstalt des öffentlichen Rechts veranstaltet. Anstelle der Nordwestdeutschen Klassenlotterie und der Süddeutschen Klassenlotterie tritt künftig die Gemeinsame Klassenlotterie der Länder. Quelle: Staatskanzlei Rheinland-Pfalz